Ergänzende Bestimmungen zum Entwurfs- und Musterschutz

In unseren Mustern und Entwürfen steckt nicht nur viel Know-how, sondern auch eine Menge Herzblut und kreative Energie. Da eine erstklassige Zusammenarbeit auf Vertrauen und Transparenz basiert, haben wir für den Schutz dieses wertvollen Freiraums ein paar faire Spielregeln aufgestellt. So können wir gemeinsam sicher an Ihren Projekten arbeiten und haben alle Details zur Nutzung unserer Muster hier für Sie zusammengefasst.

Diese Bestimmungen gelten für alle von der Weisert & Daur GmbH Co. & KG überlassenen Muster, Entwürfe und Weißmuster (nachfolgend „Muster“ genannt). Mit der Entgegennahme eines Musters erkennt der Empfänger diese Bedingungen an.

1. Eigentum und Zweck der Überlassung

Sämtliche Muster bleiben das alleinige Eigentum der Weisert & Daur GmbH Co. & KG. Die Überlassung erfolgt ausschließlich zu Zwecken der internen Bewertung, Prüfung und konzeptionellen Veranschaulichung durch den Empfänger.

2. Vertraulichkeit und Nutzungsverbot

  • Verbot der Weitergabe: Eine – auch nur teilweise – Weitergabe an Dritte oder die Vervielfältigung des Musters ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
  • Kein Nutzungsrecht: Die bloße Überlassung begründet ausdrücklich noch kein Nutzungs- oder Verwertungsrecht.
  • Schutz der Idee: Die im Muster enthaltenen gestalterischen und konstruktiven Lösungen unterliegen dem Urheberschutz.

3. Übertragung von Rechten

Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Entwürfen werden erst übertragen, wenn:

  1. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Die vereinbarte Vergütung vollständig geleistet wurde.

4. Rückgabe der Muster

Die Überlassung der Muster erfolgt leihweise. Nach Abschluss der Bewertung oder auf Verlangen der Weisert & Daur GmbH Co. & KG ist das Muster im Originalzustand zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten.

5. Vertragsstrafe bei Missbrauch

Jede unbefugte Nutzung, Verwertung oder Weitergabe des Musters (insbesondere die Nutzung als Vorlage für Drittanbieter) zieht eine angemessene Vertragsstrafe nach sich. Diese wird von uns nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft.

6. Schlussbestimmungen

  • Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Gerichtsstand: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Weisert & Daur GmbH Co. & KG.